Bildungspaket

Zuschuss zur Lernförderung über das Bildungspaket
Zuschuss zur Lernförderung

Über das Bildungspaket werden unter Umständen die gesamten Kosten der Nachhilfe für Ihr Kind übernommen.

Und so funktioniert es: Die Leistung aus dem Bildungspaket muss beim Jobcenter (wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten) oder Landratsamt (wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten) beantragt werden.
Mit der Beantragung eines Zuschusses zur Lernförderung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen müssen.

Zusätzliche Einschätzung erforderlich

Zusätzlich ist eine Einschätzung des Fachlehrers erforderlich, dass das Erreichen wesentlicher Lernziele (im Regelfall die Versetzung) gefährdet ist. Auf Basis dieser Einschätzung erhalten Sie von uns einen Voranschlag über die Kosten der Lernförderung.
Im Falle der Antragsbewilligung durch das Jobcenter bzw. Landratsamt übernehmen diese dann die Abrechnung der Kosten direkt mit unserem Lernzentrum.

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars.
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